Aktuelles

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Ab 01.01.2022 wird der gesetzliche Mindestlohn auf
€ 9,82 brutto pro Stunde erhöht (bisher € 9,60).
Ab 01.07.2022 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut
auf € 10,45 brutto pro Stunde. (1/2022)

Ab 01.01.2021 wird der gesetzliche Mindestlohn auf
€ 9,50 brutto pro Stunde erhöht (bisher € 9,35).
Ab 01.07.2021 steigt der gesetzliche Mindestlohn erneut
auf € 9,60 brutto pro Stunde. (1/2021)

Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2019 wurde aufgrund
Corona von 28.02.2021 auf den 31.08.2021 verlängert! (1/2021)

Ab 01.01.2020 wird der gesetzliche Mindestlohn auf
€ 9,35 brutto pro Stunde erhöht (bisher € 9,19).
(12/2019)

Die Verpflegungspauschalen steigen ab 01.01.2020
auf € 28 bei vollen Reisetagen (bisher € 24) und 
€ 14 bei An- und Abreisetagen (bisher € 12).
(12/2019)

Für reine Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis
€ 40.000 nicht übersteigt, darf ab 01.01.2020 mit
dem 1/4 Bruttolistenpreis gerechnet werden
(bisher halber BLP). (12/2019)

Nach wie vor besteht keine Verpflichtung, elektronische
Registrierkassen zu benutzen. Werden elektronische Registrier-
kassen eingesetzt, gilt folgendes:
- ab 01.01.2020: Verpflichtung jedem Kunden einen
   Kassenbeleg auszuhändigen
- ab 01.10.2020: Jede Registrierkasse muss durch eine
   zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vor Manipulationen
   geschützt sein. (12/2019)

Für Steuererklärungen ab dem Veranlagungszeitraum 2018
gilt eine gesetzliche Abgabefrist von 14 Monaten.
Auf Erklärungen, die nach dem 29.02.2020 eingereicht
werden, wird automatisch ein Verspätungszuschlag
festgesetzt sofern es zu einer Nachzahlung kommt.
(12/2018)

Ab 01.01.2019 wird der gesetzliche Mindestlohn auf
€ 9,19 brutto pro Stunde erhöht (bisher € 8,84).
(12/2018)

Ab 01.01.2019 sind Arbeitgeberleistungen für
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte mit öffentlichen
Verkehrsmitteln lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.
(12/2018)

Bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges bzw.
extern aufladbaren Hybridfahrzeuges vom 01.01.2019
bis zum 31.12.2021
darf stets mit dem halben Bruttolistenpreis
gerechnet werden. (12/2018)

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads zur Privatnutzung
ist ab 01.01.2019 lohnsteuerfrei (bisher musste 1 v.H. der auf
volle € 100,-- abgerundeten Preisempfehlung des Herstellers als
Arbeitslohn versteuert werden). (12/2018)

Die Grenze für sofort abzugsfähige geringwertige
Wirtschaftsgüter (GWG) wird ab 1.1.2018 auf
€ 800,-- netto angehoben. (12/2017)

Ab 01.01.2017 wird der gesetzliche Mindestlohn auf
€ 8,84 brutto pro Stunde erhöht (bisher € 8,50).
(12/2016)

Die Übergangsfrist für alte Registrierkassen endet
zum 31.12.2016. Beachten Sie dazu bitte unser
Rundschreiben vom 31.10.2016. (10/2016)

Zum 1.8.2015 wurden die Dokumentationspflichten
zum Mindestlohn gelockert! (siehe Rundschreiben).
(8/2015)

Verluste aufgrund von Erstausbildungkosten können laut
einem Urteil des BFH auch rückwirkend festgestellt werden,
wenn für das Verlustentstehungsjahr keine
ESt-Erklärung abgegeben wurde und nicht mehr abgege-
ben werden kann. (7/2015)

Ab 1.1.2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von
€ 8,50 brutto pro Stunde.
Beachten Sie dazu bitte unser Rundschreiben
vom 15.12.2014. (12/2014)

Das Abzugsverbot für Erstausbildungskosten (erstmalige
Berufsausbildung und Erststudium) wurde dem BVerfG
zur Entscheidung vorgelegt.
Der BFH hält das Abzugsverbot für verfassungswidrig.
(11/2014)

Kosten für ein Erststudium, welches zugleich eine
Erstausbildung vermittelt, können laut einem Urteil des
BFH nicht als vorweggenommene Betriebsausgaben
abgezogen werden. (1/2014)

Die sogenannte 1%-Regelung für die Besteuerung der
Privatnutzung von Pkw`s ist laut einem Urteil des BFH
verfassungskonform. Sie ist auch für gebrauchte Pkw`s
anzusetzen. (1/2013)

Die Verdienstgrenzen für Minijobs wurden zum 1.1.2013
auf € 450,-- und für Beschäftigte in der Gleitzone auf
€ 850,-- erhöht (bisher € 400,-- bzw. € 800,--).

Die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) startet zum
1.1.2013. Sie ist bei Neueinstellungen verpflichtend anzu-
wenden.
Bestehende Arbeitsverhältnisse müssen bis spätestens
Dezember 2013 umgestellt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt in einem aktuellen Urteil
klar, dass Steuerpflichtige in Zweifelsfällen sachkundigen
Rat einholen müssen
. Sie können sich nicht darauf berufen,
etwas nicht gewusst oder verstanden zu haben.
Dieses Urteil gilt für alle Steuerpflichtigen, wobei an Unternehmer
noch höhere Anforderungen gestellt werden als an andere
Steuerpflichtige.

Die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) wird aufgrund
"technischer Schwierigkeiten" erst zum 1.1.2013 eingeführt.
Somit bleibt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2012 weiterhin
gültig, soweit sich gegenüber 2010/2011 keine Änderungen
ergeben haben, wie z. B. die Anzahl der Kinderfreibeträge.

Die Rechtmäßigkeit der sogenannten 1%-Regelung für
die Besteuerung der Privatnutzung von Firmenwagen
ist Gegenstand eines Gerichtsverfahrens vor dem BFH.

Steuervereinfachungsgesetz 2011 wurde verabschiedet.
Hier die wichtigsten Änderungen:
- Arbeitnehmerpauschbetrag steigt bereits 2011 von
  € 920,-- auf € 1.000,--
- Kinderbetreuungskosten für Kinder von 0 bis 14 Jahren
  sind ab 2012 einheitlich als Sonderausgaben abzugsfähig
- Kindergeld und Kinderfreibetrag für volljährige Kinder unter
  25 Jahren werden ab 2012 unabhängig von der Höhe der
  eigenen Einkünfte des Kindes gewährt,
  falls sich das Kind in seiner ersten Berufsausbildung oder
  im Erststudium befindet.

Berufsausbildungskosten für Erstausbildung und
Erststudium können laut BFH-Urteilen vom 28.07.2011
ggf. als vorweggenommene Werbungskosten voll abzugs-
fähig sein.
Bewahren Sie entsprechende Unterlagen daher bitte
unbedingt auf.

§ 13b UStG bei Leistungen an Bauträger ab 1.1.2011.
Beachten Sie dazu bitte unser Rundschreiben.

Setzen Sie Registrierkassen ein?
Dann beachten Sie bitte unser Rundschreiben
vom 18.05.2011.